Gemäß §11 Tierschutz ist für die gewerbsmäßige Zucht und Haltung, für den gewerbsmäßigen Handel und für die gewerbsmäßige ”Zur-Schau-Stellung” von Zierfischen, eine Erlaubnis seitens der zuständigen Behörde erforderlich. Diese Anforderungen haben wir geleistet.
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